Kauf von Zweitwohnungen – Information für unsere Kunden

Rechtliche Situation nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative (Schweiz) am 11. März 2012; Kurzbericht
Bewilligte Zweitwohnungen
Die am 11. März 2012 in der Volksabstimmung angenommene Verfassungsänderung schränkt den Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf maximal 20 % ein. Die Region Gstaad-Saanenland hat bereits einen Anteil Zweitwohnungen von ca. 49%, darf also in Zukunft keine weiteren Zweitwohnungen erstellen.
Die bei uns im Verkauf stehenden Zweitwohnungen sind als solche weiterhin erwerbbar und wiederverkäuflich, da unsere Baubewilligungen vor dem 11. März ausgestellt wurden und somit rechtsgültig sind.